Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geschäftsbedingungen des Ferienhauses "Belvedere" am Plauer See,
Unter den Pappeln 15, 17214 Alt Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
 

Die Buchung unseres Ferienhauses läuft folgendermaßen ab:

  1. Sie senden uns Ihren Buchungswunsch mit vollständiger Anschrift (Name, Vorname, Straße, PLZ, Wohnort) und gewünschtem  Buchungszeitraum per Post, Email, oder über das Buchungsformular.

  2. Wir senden Ihnen umgehend eine Buchungsvormerkung per Email, wenn der gewünschte Zeitraum frei ist.

  3. Sie überweisen innerhalb von 2 Wochen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises. Mit der fristgerechten Überweisung der Anzahlung ist die Buchung rechtswirksam und schließt die Annahme der Geschäftsbedingungen ein.

  4. Wir senden Ihnen eine Buchungsbestätigung per Post oder Email.

  5. Sie überweisen den Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Vermietungsbeginn.

  6. Wir senden Ihnen die vollständigen Unterlagen mit allen notwendigen Informationen.

 

Anreise und Abreise

jeweils samstags, Anreise: 15:00 Uhr bis 18.00 Uhr, Abreise bis 10:00 Uhr; Zeiträume mit bundeseinheitlichen Feiertagen sind auch mit anderen An- und Abreisetagen möglich.

Sonderwünsche und Nebenabreden

Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Bezahlung

Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag innerhalb einer Woche zu leisten.
 

Wasserkosten sind inklusive! 

 

Endreinigung: Ab 1 Woche Aufenthalt ist auch die Endreinigung ( 50 EUR ) im Preis enthalten.

 

Rücktritt

Sie können jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Es wird daher eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Die Entschädigungshöhe regelt das BGB § 651 i Abs. 2 mit folgenden Pauschalsätzen:
- bis 120 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
- bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann natürlich von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Sache pfleglich zu behandeln sowie aufgeräumt und gereinigt zu hinterlassen. Hierzu gehören insbesondere die Beseitigung aller Abfälle und die Reinigung des benutzten Geschirrs und der Küchengeräte. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Unsere Haftung beschränkt sich auf das bis zum doppelten Ihres Buchungspreises soweit von uns ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Die An- und Abreise durch Sie erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Wir haften nicht für ihre persönlichen Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche, soweit dies gemäß Reisevertragsrecht möglich ist. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Stand: 30.06.2015